Befristete Eindämmungsverordnung ab 01.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

 

mit der ab heute gültigen neuen Eindämmungsverordnung wurde die  Maskenpflicht auch für den Grundschulbereich erweitert.

Alle Schülerinnen und Schuler müssen nun auch auf dem Schulhof einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Außerdem besteht die Maskenpflicht für das schulische Personal auch im Unterricht.

Diese Verordnung behält bis zu den Weihnachtsferien ihre Gültigkeit.

 

 

Freundliche Grüße

Ute Weber

Schulleiterin

 

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Veröffentlichung

Di, 01. Dezember 2020

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